Bei der Buchung einer Gruppenunterkunft für eine Skireise gilt nicht das Mietrecht, sondern eindeutig das Reiserecht. Dies gilt auch wenn die AGBs des Anbieters der Gruppenunterkunft ausdrücklich von “Mietbedingungen” sprechen. Entsprechend müssen sich Reisende bei Reklamationen an die im Reiserecht gültigen Fristen bei der Reklamation von Mängeln halten. Das entschied das Landgericht Münster in einem aktuellen Urteil (Az.: 8 S4/08). more…
